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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Märkisches Gildehaus“ Tagungs- und Congreßhotel des Handwerks GmbH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie die  Überlassung von Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren etc. inklusive für alle damit im Zusammenhang stehende Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Weitervermietung der überlassenen Räume,  öffentliche Einladungen oder Werbemaßnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes bzw. des Auftraggebers durch das Hotel zustande. Dies kann in schriftlicher als auch in mündlicher Form geschehen. Erfolgt die Reservierung durch einen Dritten, so wird dieser Vertragspartner und haftet für alle Verbindlichkeiten.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs.1 BGB Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.

2. Leistungen, Preise, Zahlung

2.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

2.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und Überlassung der Tagungsräume sowie die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

2.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum

Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern

gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

2.4. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

2.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

2.6. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 2.5. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.


2.7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 2.5. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 2.6 geleistet wurde.

2.8. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

3. Zimmerbereitstellung

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Haustiere sind im Interesse aller Gäste nur auf Anfrage und mit ausdrücklicher Bestätigung, sowie nur in dafür vorgesehenen Zimmern gestattet. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Das Hotel ist berechtigt eine Gebühr pro Stunde von 10,00 Euro zu berechnen, wenn der Gast die Checkoutzeit überschreitet. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Falls nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, ist das Hotel

berechtigt gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.

4. Stornierung

Die Reservierungsbestätigung ist vom Gast auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine Zusage ist für beide Parteien bindend. Eine Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Für spätere Stornierungen erheben wir eine Gebühr von 80% auf alle

Gesamtleistungen, falls die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden können. 

Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise wenn: - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Gleiches gilt, wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5. Haftung

Für Schäden die durch Gäste verursacht wurden haften die Gäste in vollem Umfang. Bei Schäden die durch höhere Gewalt verursacht werden, entsteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Hotel. Der Gast ist verpflichtet alles Machbare zur Schadensbegrenzung beizutragen und somit Schaden und Störungen gering zu halten. Das Hotel haftet nach den Gesetzen des BGB für Beschädigungen oder Verlust von eingebrachten Sachen des Gastes. Diebstähle aus dem Zimmer werden vom Hotel nicht

ersetzt – sie gehören zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Die Gäste haben die Möglichkeit, Wertsachen/ Bargeld im Hoteltresor aufzubewahren.

6. Parkplatz

Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

7. Fundsachen

Liegengebliebene Gegenstände werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend entsorgt. Eine Nachsendung erfolgt nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes.

8. Postsendungen

Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt, an der Rezeption entgegengenommen und aufbewahrt. Eine Haftung über Verlust, Beschädigung oder Verzögerungen werden ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

Gemäß § 306 I BGB

10. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Der Erfüllungsort/ Gerichtstand ist Potsdam

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